Tag der Offenen Tür am 13. Januar 2024

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Für die Anmeldungen in die 5. Klasse 2024/25 werden wir am Samstag, dem 13.01.2024, einen Tag der Offenen Tür veranstalten (9.30-13.00 Uhr).
Ab Klasse 5 für deutsche und bilingual deutsch-französische Kinder.
Frühfranzösisch ist keine Voraussetzung.
Französisch Unterrichtssprache ab Klasse 7.
Abschlüsse: Abitur, Baccalauréat und Abibac.

Sie können ab 9.30 Uhr das Schulgebäude besichtigen und unsere Schüler*innen und Lehrer*innen kennen lernen.
Um 10h, 11h und 12 h gibt die Schulleitung in der Aula der Schule jeweils eine allgemeine Einführung und antwortet auf Ihre Fragen. Auch Ihre Kinder sind natürlich herzlich willkommen.

Anmeldung neuer Schüler*innen in die 5. Klasse 2024/2025.
Die Anmeldung erfolgt nach dem Erhalt des Halbjahreszeugnisses. Das Zeugnis sollte in den Fächern Deutsch, Mathematik und Sachkunde sehr gute bis gute Noten ausweisen. Voraussetzung für eine Aufnahme am FG wird in jedem Fall die entsprechende Förderprognose der Grundschule sein.

Sollten Sie am Tag der offenen Tür am 13. Januar 2024 keine Gelegenheit haben/gehabt haben, bei uns vorbeizuschauen, so können Sie Ihr Kind online anmelden. Das Anmeldeformular ist ab dem 13.1.2024 online abrufbar.

Kriterien für die Aufnahme in die 5. Klasse des Französischen Gymnasiums:

Das Französische Gymnasium verfügt über drei 5. Klassen mit jeweils bis 28 Schüler*innen:
5a: eine Klasse für deutschsprachige Kinder, in der Französisch (absolute Anfänger, mit starker Progression über 2 Jahre) vorerst als Fremdsprache unterrichtet wird,
5b und 5c: zwei Klassen für zweisprachige Kinder (Deutsch und Französisch), in denen Französisch auf muttersprachlichem Niveau unterrichtet wird.

Über die Aufnahme in diese Klassen entscheidet im Auftrag der Schulbehörde der Schulleiter der deutschen Verwaltung.

Voraussetzungen für die Aufnahme in die Jahrgangsstufe 5 sind eine Förderprognose für das Gymnasium, mindestens gute Leistungen auf muttersprachlichem Niveau in Deutsch (Note 2 auf dem Zeugnis) sowie die erfolgreiche Teilnahme an einem von der Schulaufsichtsbehörde genehmigten Test, in dem zu zwei Dritteln die sprachlichen und zu einem Drittel die mathematischen Kenntnisse der Schüler*innen geprüft werden. (s. Berliner Schulgesetz)

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